Jugendschutz

Jugendschutz bei der Anmeldung

Blue Movie nimmt das Thema Jugendschutz besonders ernst. So haben nur Personen, die älter als 18 Jahre sind die Möglichkeit, Blue Movie Kunde zu werden.
Die Blue Movie PIN wird dem Kunden vom Fachhändler übergeben oder per Einschreiben eigenhändig zugeschickt. D.h. nur die Person, die Blue Movie bestellt hat und deren Volljährigkeit überprüft wurde, kann die Blue Movie PIN in Empfang nehmen.

Jugendschutz beim Freischalten von Abrufen

Ganz gleich, ob Sie telefonisch oder online Ihre Abrufe freischalten möchten: Sie benötigen neben der Smartcard- oder Kundennummer immer Ihre Blue Movie PIN. Diese händigt Ihnen Ihr Fachhändler aus oder sie wird Ihnen per Einschreiben eigenhändig zugeschickt. Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Blue Movie PIN für alle weiteren Abrufe benötigen und dass diese Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden darf. Wer Kindern oder Jugendlichen Blue Movie zugänglich macht, kann strafrechtlich belangt werden!
Aus Sicherheitsgründen wird die Blue Movie PIN bei dreimaliger Falscheingabe unwiderruflich gesperrt. Sie kann dann nicht mehr entsperrt werden, sondern muss neu angefordert werden (Versandkostenpauschale € 5,50).

Jugendschutz beim Ansehen des Informationsportals „Blue Movie Info“
(Übersicht über das Angebot von Blue Movie 1, 2, 3, Blue Movie HD)

Blue Movie Info zeigt rund um die Uhr die aktuelle Vorschau von Blue Movie. Die laufenden Filme werden mit Bildern, Kurztexten und Darstellerinfos präsentiert. Dieses Informationsportal mit erotischen Bildern ist mit der Jugendschutz-PIN vorgesperrt. Die Vorsperre sorgt dafür dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff auf das Informationsportal mit den Bestellinformationen erhalten. Ihre Jugendschutz-PIN erhalten Sie gemeinsam mit Ihrer Smartcard. Achtung - die Jugendschutz-PIN ist nicht die Blue Movie PIN!

Jugendschutz-PIN: Vorsperre vor dem Infoportal „Blue Movie Info“.
Blue Movie PIN: persönliche vierstellige Nummer zur Bestellung von Erotikfilmen, muss bei jeder Filmbestellung mit der Kundennummer angegeben werden.


Jugenschutz im Internet

Jugendschutz ist auch im Internet unverzichtbar. Für den Online-Jugendschutz gibt es in Deutschland nun ein offiziell anerkanntes System: Die freiwillige Alterskennzeichnung durch Anbieter plus Jugendschutzprogramm, das von verantwortungsbewussten Eltern zuhause installiert werden kann.

Weil wir als Anbieter unsere Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz sehr ernstnehmen, haben wir uns der Bund-Länder-Initiative „Sicher online gehen“ angeschlossen und nutzen das vom deutschen Bundesfamilienministerium und den Bundesländern unterstützte Jugendschutz-Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeeigneten und unzulässigen Internetinhalten für unsere Website.

Die Inhalte dieser Webseite richten sich gezielt an Ältere und sollten daher von Kindern nicht genutzt werden. Daher haben wir diese Webseite mit der technischen Alterskennzeichnung „ab 16“ versehen. Damit haben wir die Voraussetzung für den sinnvollen Einsatz eines offiziell anerkannten Jugendschutzprogrammes bei Ihnen zuhause geschaffen.

Sie als Eltern können nun entscheiden, welche Inhalte Sie Ihren Kindern zugänglich machen wollen.

Wie funktioniert's?

  • Die auf unserer Website eingebaute technische Alterskennzeichnung kann von den beiden anerkannten Jugendschutzprogrammen, Jusprog und dem Jugendschutzprogramm der Deutschen Telekom zutreffend erkannt werden.

  • Laden Sie auf www.jugendschutzprogramm.de/download.php das Programm Jusprog kostenlos herunter. Das Programm der Deutschen Telekom können sie unter www.t-online.de/kinderschutz abrufen. Nur für die Festnetzkunden der Deutschen Telekom ist der Download kostenlos.

  • Installieren Sie das Programm Ihrer Wahl nach der mitgelieferten Anleitung auf Ihrem PC und stellen Sie es auf das Alter Ihrer Kinder ein.

  • Nachdem Sie das Programm aktiviert haben, erkennt es unsere Alterskennzeichnung. Wenn Sie also angeben, dass nur Inhalte angezeigt werden sollen, die z.B. ab 12 Jahren freigegeben sind, werden alle Inhalte mit einer Altersfreigabe von 16 Jahren und höher gesperrt.

  • So bleibt das Angebot grundsätzlich frei zugänglich und wird nur dann Kindern nicht angezeigt, wenn auf deren PC ein Jugendschutzprogramm installiert und das Angebot für diese Altersstufe nicht freigegeben ist.

  • Eine umfassende Erläuterung zu dem System, sowie viele interessante Informationen zum Thema Kinder und Internet finden Sie auch auf der Website der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter: www.fsm.de/de/Jugendschutzprogramme
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